Betreuung bis zu 24 Stunden
Betreuung & Entlastung
Gesellschaft, Beschäftigung und Entlastung nach § 45 SGB XI, auf Wunsch bis zu 24 Stunden am Tag.
Wir schenken Ihnen und Ihren Angehörigen Zeit: mit Gesellschaft, Beschäftigung und einem offenen Ohr. Auf Wunsch ist eine Betreuung bis zu 24 Stunden am Tag möglich.
Über die Entlastungsleistungen nach § 45 SGB XI unterstützen wir Sie im Alltag und entlasten pflegende Angehörige, damit wieder Zeit zum Durchatmen bleibt.
Fragen zu „Betreuung & Entlastung"?
Rufen Sie uns an oder fordern Sie ein kostenloses Beratungsgespräch an, wir klären auch, was Ihre Pflegekasse übernimmt.